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Bereich Gutachten

 

In diesem Bereich möchten wir Ihnen die verschiedenen Arten von Gutachten vorstellen, die wir für Sie durchführen.

 

Durch unsere Qualifikationen decken wir folgende Bereiche ab.

Wertgutachten für Gebäude.

Abnahme von Bauleistungen.

Schadengutachten für den Bereich Bau.

Thermographie Gutachten für Gebäude.

Gutachten für Energiebedarfsausweise , bzw. Energieverbrauchsausweise.

Schiedsgutachten

Jeder Themenbereich ist mit der Beschreibung verlinkt!

 

Wertgutachten für Gebäude.

Die Bewertung von Gebäude kann nach verschiedenen Maßstäben durchgeführt werden.

Hier kann von der einfachen Begutachtung mit einer Empfehlung bis zu einer umfangreichen Begutachtung mit einer Markwertermittlung mit ausführlicher Herleitung und Darstellung gemäß § 194 BauBG , das Leistungsspektrum zur Verfügung gestellt werden.

Darunter Fallen auch Bewertungen für Zwangsversteigerungen, Gutachten für Amtsgerichte, Versicherungsstreitigkeiten oder Erbauseinandersetzungen.

Beim Kauf von Immobilien bieten wir Ihnen den Service an, verschiedenen Objekte in einer Pauschalierung zusammen zu fassen. Hier würde eine Begehung und Analyse der Gebäude, sowie eine Übersicht der zu erwartenden Investitionen für Sie Zusammengefasst.
So können Sie diese Informationen bei der Entscheidung für ein Gebäude mit einfließen lassen. Das schafft Planungssicherheit für die kommenden Jahre, die ungeliebten Überraschungen können minimiert werden.

Die Tiefe der Bewertung kann individuell festgelegt werden, die Beurteilung erfolgt Wertneutral.

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Abnahme von Bauleistungen.

Leider ist in der heutigen Zeit durch Zeit- und Preisdruck die Qualität der Bauleistungen sehr anfällig geworden.
Dennoch haben Sie ein Recht auf eine Leistung, die den Qualitätsstandard und den DIN Normen entsprechende ausgeführt wird.

Jeder kennt den Spruch:

Wo sich 2 streiten, freut sich der dritte!

Das sind in der Regel der Rechtsanwalt und das Gericht. Die Parteien die miteinander in Streit geraten sind, erzielen in den meisten Fällen nach einem langen Rechtstreit, meist einen unbefriedigenden Vergleich.

Daher bieten wir hier die Abnahmen von Bauleistungen als Dienstleistung an.

Hier werden die Bauleistung wertneutral auf Einhaltung von Ausschreibung, DIN Normen und Ausführungsqualität am Objekt geprüft. Dies kann in mehreren Abschnitten erfolgen, da Gewerke auf aufeinander aufbauen und zu einem Späteren Zeitpunkt eventuell nur mit erhöhtem Aufwand überprüft werden können.

Darunter Fallen Bsp. Abnahmen der Dämmung an Fassadenteilen, Dampfbremse, Einbauteilen, etc.
Das sind wichtige Bauteilschichten, die zu einem späteren Zeitpunkt nur mit erhöhtem Aufwand überprüft und optimiert/ Saniert werden können.

Dieser Aufwand schlägt sich natürlich auf die Baukosten nieder, doch im Verhältnis zu einem nachgehenden Rechtsstreit mit zweifelhaften Ausgang, sind diese Kosten deutlich niedrigen.

Diese Maßnahme schont die Nerven, den Geldbeutel, und kann eine langen Rechtstreit überflüssig machen.

Die Abnahme kann individuell auf ein ganzes Gebäude oder auf Einzelpositionen Festgelegt werden. Hier kann für jeden Kunden die Dienstleistung auf die erforderlichen Bestandteile / Umfang angepasst werden.

Jedes Gebäude oder Bauteil, hat seine speziellen Anforderungen und Eigenschaften, daher ist nichts individuell. Die Prüfung wird speziell auf die Anforderungen angepasst.

 

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Schadengutachten für den Bereich Bau.

Sie haben einen Schaden an Ihrer Immobile festgestellt!

Jetzt haben Sie für den ersten Moment ein Problem, meist fühlt sich niemand für den Schaden verantwortlich.
Leider ist in der heutigen Zeit durch Zeit- und Preisdruck die Qualität der Bauleistungen sehr anfällig geworden.

Dabei hat jeder Handwerksbetrieb der verantwortungsvoll Arbeitet, die Plicht das Gewerk das als Vorleistung zu seinem Gewerk durchgeführt wurde zumindest optisch zu prüfen, bevor der nachfolgenden Arbeitsschritt durchgeführt / aufgebracht werden.
Durch diese Maßnahme könnten schon in Vorfeld einige Bauschäden vermieden werden, bei Verdacht auf einen Ausführungsfehler muss dieser schriftlich angezeigt werden.

Leider ist das oft nicht der Fall, hinterher kommt es zu Streitigkeiten da es sich um versteckte Mängel handelt.

Das ist ein klassischer Fall, wie er heut zu Tage 100 mal am Tage vorkommt, leider später zu Problem führt.

Oder nach Ablauf von Garantieleistungen wird ein Schaden festgestellt, der so nicht hätte auftreten dürfen, der so nicht erwartet wurde!

Ein weitere klassischer Fall, es wurde ein Schaden festgestellt der vor dem Besuch eines Unternehmen nicht vorhanden war, z.B. da Schweißarbeiten ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Die Oberfläche sind nun beschädigt und des Unternehmen streitet alles ab.

Um hier Klarheit zu schaffen, kann hier eine Schadensgutachten erstellt werden.

Hier wird überprüft ob die zum Zeitpunkt gültigen Normen und Technische Anforderungen eingehalten wurden.
Feststellung der Ursache und wie ein festgestellter Fehler beseitigt werden kann, mit den zu erwartenden Kosten.
Festlegung welchen Grad der Fehler hat, es gibt hier verschiedenen Klassifizierungen.

Handelt es sich um eine Fehler in der Funktion, wird in der Regel ausgetauscht, nachgebessert.
Handelt es sich um eine Fehler in der Darstellung, kann hier eine Entschädigung in Betracht gezogen werden, sofern die Funktion nicht eingeschränkt ist.

Hier kann gibt es noch einige Kombinationen die Zwischen den beiden Hauptkriterien liegen können, diese werden individuell gewichtet.

Klare Feststellung eines Verantwortlichen, soweit es sich um einen Ausführungsfehler handelt, bzw. falls ein Ausschreibungsfehler festgestellt werden kann.

Dies wird wertneutral nach besten Wissen und Gewissen durchgeführt, das Gutachten ist für einenen Rechtsstreit vor dem Amtsgericht zugelassen.

Wenn es zu Sachgebietsüberschneidungen kommt, wird ein Gutachten unter einer Federführung erstellt. Dadurch wird die Verantwortung auf einen Gutachter übertragen, der federführend alle weiteren Schritte koordiniert, der Aufwand für den Auftraggeber kann so reduziert werden.

Hier wird der genaue Umfang der Expertise mit dem Auftraggeber festgelegt, für welche Zwecke das Gutachten erstellt werden soll, es wird geprüft ob der Aufwand im Verhältnis zu den Kosten steht.

Leider macht sich hier der Auftraggeber im ersten Moment der Schadensfeststellung keine Gedanken dazu.

Gutachten die für Zivilprozesse benötigt werden, sind sehr aufwendig und dadurch sehr Kostenintensiv.

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Thermographie Gutachten für Gebäude, Leckagen Ortung im Gebäude.

In diesem Bereich werden Gebäude bei festgelegten Randbedingungen mit einer Thermographiekamera erfasst.

Die Schwachpunkte werden anhand grafischer Darstellungen Sichtbar gemacht, die Maßgeblichen Schwachpunkte in der Auswertung benannt.

 
Bauteile in denen weitere Bauteile eingebracht wurden, verbaute Leitungen oder Streckenführungen , Installationsschächte, können energetisch Bewertet oder Sichtbar gemacht werden.

Dies Erspart das öffnen der Bauteile auf Verdacht, bzw. kann dazu führen das Leckagen die nicht gefunden werden können, geortet werden. z.B. Heizleitungen, Fallrohren in den Wänden, oder Abnahmen von Wärme,- Kühldecken.

Die Thermographie kann auch zur Abnahmen von Dämmungen oder Dampfbremsen genutzt werden, besonders in Verbindung mit einem Blower Door Test. Hier sind die Luftbewegungen auf den Auswertungen farblich erkennbar.

Hier wird mit dem Auftraggeber das Volumen und Ziel des Gutachtens festgelegt.

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Gutachten für Energiebedarfsausweise , bzw. Energieverbrauchsausweise.

Da seit 2009 der Energieausweis auf Basis eines Energieverbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für Gebäude und Nichtwohngebäude Plicht ist, sind sehr viele dieser Ausweise in Umlauf gebracht worden.

Leider ist das wie überall, die Wirklichkeit und der Ausweis weichen Stark voneinander ab.

Die Ihnen angegebenen Nebenkosten für den Heizwärmebedarf, weichen bei weitem ab, von dem was der Vormieter oder Hauseigentümer bei der Erstbesichtigung des Gebäudes oder der Wohnung genannt hat!

Sie beabsichtigen ein Gebäude zu kaufen, die Werte die der Energieausweis darstellt, scheinen Ihnen nicht plausibel?

Die Verbrauchsangaben nach Verbrauchsausweis weichen ein vielfaches von dem ab was Sie tatsächlich an Energiekosten haben, ohne nennenswerte Energiekostensteigerung.

Dann sollte Sie eine Überprüfung des Energieausweises vornehmen lassen, nicht alles lässt sich durch das Nutzerverhalten und die Anzahl der im Haushaltbefindlichen Personen im  erklären. Kleinere Schwankungen sind durch eine veränderte Winterperiode erklärbar, aber auch hier unterliegen die Schwankungen einer Nachvollziehbarkeit.

Der Aufwand für eine Überprüfung gestaltet sich nach dem Arbeitsaufwand, gegeben falls einer Förderfähigkeit des Gebäudes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr (BAFA).

 

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Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten kann eine alternative zu einem Gerichtsprozess sein, es ist deutlich günstiger und die Verfahrensdauer deutlich kürzer als der Rechtsweg über ein Amtsgericht.

Die Voraussetzungen für eine Schiedsgutachten sind denkbar einfach:

Beide Parteien erklären sich einverstanden das Ergebnis des Gutachtens anzuerkennen.
Beide Parteien erklären sich mit der Benennung des unparteiischen Gutachters einverstanden als gemeinsamer Gutachter.

Der Gutachter erstellt neutral ein Gutachten, benennt das Ergebnis und stellt Ursache und Wirkung dar.

Das Ergebnis wird von beiden Seiten anerkannt und den Weisungen des Gutachters gemäß umgesetzt und gegebenenfalls Reparaturleistungen durchgeführt.

Das Honorar wird anhand des Aufwands und des Streitwerts festgelegt.

Dies Variante ist eine gute Alternative zu einem langwierigen Rechtsstreit.

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Besuchen Sie unsere Seite in den nächsten Tagen wieder, da die Informationen möglichst aktuell aufbereitet werden.

 Über diesen Link gelangen Sie zur Verbandsseite Sie können eine Suchanzeige für alle Bereiche absetzen.

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